Ausstellung Schiessnachweis:
Jeweils Mittwochs ab 10. Juni bis 26. August 2026 (16.00 – 20.00 Uhr)
Gebühren:
CHF 15.00 (je für Kugel und Schrot)
Anforderung gem. Verordnung über die jagdliche Schiesspflicht 740.110:
- Schiessnachweis Kugel:
Vier Treffer in Folge im 8er - 10er Ring auf Gämsscheibe mit Zehnereinteilung (DJV-4, stehender Gämsbock); Rehscheibe mit Zehnereinteilung (DJV-1, stehender Rehbock) mit Zehnereinteilung,
Distanz mindestens 100 Meter, Schiessposition frei
- Schiessnachweis Schrot:
Vier Treffer in Folge auf laufender 3-teiliger Kipphase (vordere und mittlere Klappe)
Distanz mindestens 30 Meter, Schiessposition frei
NEU kann der Schiessnachweis “Schrot” auch am Wurftaubenstand des WTC St. Moritz an der ehemaligen Olympiaschanze während des regulären Schiessbetriebs gemacht werden.
Anforderung: 4 Treffer in Folge auf fliegende Taube und/oder Rollhase - Wurftauben und Rollhasen dürfen doubliert werden.
